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Corona-Infos

Corona-FAQ – Stand: 28.07.2022 (v1)

Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen rund um Corona und Schule.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit dieser Information möchten wir Sie über die Schulorganisation im Schuljahr 22/23 in Bezug auf Corona informieren. Diese Informationen beziehen sich auf den Stand vom 28.07.2022 und gelten ab dem 10.08.2022 (erster Schultag). 

 

Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?

Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften (alle Räume unserer Schule sind mit CO2-Messgeräten ausgestattet, welche auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und so bei der Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen).

Wie auch schon am Ende des letzten Schuljahres ist es aber wieder vorgesehen, dass sich die Kinder verschiedener Klassen auf dem Schulhof, in den Klassen und Kursen, in der Betreuung usw. begegnen.

 

Müssen die Kinder eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen?

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (OP-Maske Typ 2 oder FFP2-Maske) vor.

 

Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen?

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske vor.

 

 

Werden die Kinder in der Schule getestet?

Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1. Schultag in der Schule selbst. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine weiteren anlasslosen Testungen geplant.

 

Mein Kind hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun?

Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zu Hause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenlehrer:in).

 

 

Sie haben ihr Kind zu Hause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?

Bei Symptomen, aber negativem Test, teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen.

Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenlehrerin oder den Klasssenlehrer das negative Ergebnis.

Ihr Kind kann nun in die Schule kommen.

 

 

Sie haben ihr Kind zu Hause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?

Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem CoronaSchnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests

vorliegt, muss sich Ihr Kind isolieren. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt

aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“ durch einen

Bürgertest) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.

 

 

Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen?

Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.

 

 

Testet sich das Schulpersonal denn auch?

Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.

 

Was ist, wenn die Lehrerin meines Kindes an Corona erkrankt?

Auch Lehrerinnen sind nur Menschen und können erkranken. Zunächst versuchen wir mit dem vorhandenen Personal die Lücke zu füllen, also Vertretungsunterricht direkt in der Klasse der Kinder zu organisieren. Da die Personaldecke aber ohnehin recht dünn ist und bei mehreren Corona Erkrankten gleichzeitig noch dünner wird, wird eine Klasse dann auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt. Die Kinder erhalten dann Material, welches sie unter der Aufsicht der Lehrerin der ‚Aufteil-Klasse‘ bearbeiten. Möglich ist auch die vorübergehende Zusammenlegung von zwei Klassen.

Erst wenn diese Organisationsformen aufgrund Personalmangels nicht mehr greifen, müssen wir Klassen mit Vorankündigung (spätestens am Tag vorher) zu Hause lassen.

Übrigens: Die Klassenlehrer:innen der Parallelklassen bilden ein Jahrgangsteam und sprechen sich im Vorfeld ab. Bei längerer Erkrankung einer Klassenlehrerin kümmert sich die Klassenlehrerin der Parallelklasse also um die Lernorganisation. So ist gewährleistet, dass das Lernen auch bei längerer Erkrankung weitergeht.

 

Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?

Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Die Bearbeitung ist für Ihr Kind wirklich Arbeit und somit anstrengend. Sollten Siezu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrerin/Ihrem Klassenlehrer mit. Die Möglichkeiten der Übermitteilung der Arbeitsaufgaben (IServ, Schüler:innenpost) besprechen Sie gemeinsam.

 

Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?

Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit der Lehrerin/dem Lehrer besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5-10 Tagen aus, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.

 

Mein Kind besucht die Betreuung. Gelten hier besondere Corona-Regeln?

In der Betreuung gelten dieselben Corona-Regeln wie im Vormittag.

Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?

Das kann bis jetzt nicht beantwortet werden. Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage und die I-Serv E-Mails im Blick.

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