Gremien
Klassenpflegschaft (vgl. Schulgesetz §73)
Aufgaben des Gremiums:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen, sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Jede Schulklasse (1a, 1b, 2a, 2b, 3a ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt werden. Es gilt dabei, dass Eltern eine gemeinsame Stimme je Kind haben.
Klassenpflegschaft im Schuljahr 2021/22 | ||
Klasse 1a |
Vorsitzende |
Ann-Kathrin Menke |
Stellvertreterin | Julia Göddeke | |
Klasse 1b | Vorsitzende | Nadine Dickmann |
Stellvertreterin | Kristina Hammer | |
Klasse 2a | Vorsitzende | Anja Janzen |
Stellvertreterin | Stefanie Hoffmann | |
Klasse 2b | Vorsitzende | Judith Wiegelmann |
Stellvertreterin | Nancy Bathen | |
Klasse 3a | Vorsitzende | Bianca Vorderwülbecke |
Stellvertreterin | Bettina Noormann | |
Klasse 3b | Vorsitzende | Martina Ament |
Stellvertreterin | Swetlana Martens | |
Klasse 4a | Vorsitzende | Elena Ruppel |
Stellvertreterin | Carina Klüppel | |
Klasse 4b | Vorsitzende | Doreen Wienand |
Stellvertreterin |
Melanie Meyers |
Schulpflegschaft (vgl. Schulgesetz §72)
Aufgaben des Gremiums:
Auszug aus dem Schulgesetz - Siebter Teil, Schulverfassung, Erster Abschnitt
§ 72 Schulpflegschaft
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Bei den Wahlen in der Schulpflegschaft im Schuljahr 2021/22 wurden Kristina Hammer als 1. Vorsitzende neu gewählt, ihre Stellvertreterin ist Judith Wiegelmann.
Schulkonferenz (vgl. Schulgesetz §§ 65, 66)
Aufgaben des Gremiums:
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule; sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten; sie trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen und Eltern (aus der Schulpflegschaft).
Diese sind im Schuljahr 2021/22 für die Lehrer: Thorsten Wegener, Linda Göddeke, Annette Kaefer, Freya Horn und als Vertretung Claudia Bork-Thiel.
In der Schulpflegschaft wurden im Schuljahr 2021/22 neben den Schulpflegschaftsvorsitzenden Kristina Hammer und Judith Wiegelmann für die Schulkonferenz Bettina Noormann und Carina Klüppel gewählt.