Gremien
Klassenpflegschaft (vgl. Schulgesetz §73)
Aufgaben des Gremiums:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen, sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Jede Schulklasse (1a, 1b, 2a, 2b, 3a ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt werden. Es gilt dabei, dass Eltern eine gemeinsame Stimme je Kind haben.
Klassenpflegschaft im Schuljahr 2023/24 | ||
Klasse 1a | Vorsitzende | Mareike Vollmer |
Stellvertreterin | Kirsten Vorderwülbecke | |
Klasse 1b | Vorsitzende | Ina Gockel-Menn |
Stellvertreterin | Meike Dartmann | |
Klasse 2a | Vorsitzende | Melanie Klinger |
Stellvertreterin | Katja Körner | |
Klasse 2b | Vorsitzende | Isabell Kaiser |
Stellvertreterin | Monika Guntermann-Trippen | |
Klasse 3a | Vorsitzende | Karoline Förster |
Stellvertreterin | Nadine Rüther | |
Klasse 3b | Vorsitzende | Kristina Hammer |
Stellvertreterin | N.N. | |
Klasse 4a | Vorsitzende | Anja Janzen |
Stellvertreterin | Stefanie Hoffmann | |
Klasse 4b | Vorsitzende | Judith Wiegelmann |
Stellvertreterin | Ute Brambring |
Schulpflegschaft (vgl. Schulgesetz §72)
Aufgaben des Gremiums:
Auszug aus dem Schulgesetz - Siebter Teil, Schulverfassung, Erster Abschnitt
§ 72 Schulpflegschaft
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Bei den Wahlen in der Schulpflegschaft im Schuljahr 2023/24 wurde Kristina Hammer als 1. Vorsitzende wiedergewählt, ihre Stellvertreterin ist Judith Wiegelmann.
Schulkonferenz (vgl. Schulgesetz §§ 65, 66)
Aufgaben des Gremiums:
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule; sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten; sie trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen und Eltern (aus der Schulpflegschaft).
Diese sind im Schuljahr 2023/24 für die Lehrer: Claudia Bork-Thiel, Margarete Thüer, Freya Horn und Steffi Gerke.
In der Schulpflegschaft wurden im Schuljahr 2023/24 neben den Schulpflegschaftsvorsitzenden Kristina Hammer und Judith Wiegelmann für die Schulkonferenz Isabell Kaiser und Kirsten Vorderwülbecke gewählt.