Gremien
Klassenpflegschaft (vgl. Schulgesetz §73)
Aufgaben des Gremiums:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen, sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Jede Schulklasse (1a, 1b, 2a, 2b, 3a ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt werden. Es gilt dabei, dass Eltern eine gemeinsame Stimme je Kind haben.
Klassenpflegschaft im Schuljahr 2022/23 | ||
Klasse 1a |
Vorsitzender |
Dominik Maskos |
Stellvertreterin | Sabrina Kordes | |
Klasse 1b | Vorsitzende | Isabell Kaiser |
Stellvertreterin | Monika Guntermann-Trippen | |
Klasse 2a | Vorsitzende | Ann-Kathrin Menke |
Stellvertreterin | Julia Göddeke | |
Klasse 2b | Vorsitzende | Judith Wiegelmann |
Stellvertreterin | Nancy Bathen | |
Klasse 3a | Vorsitzende | Stefanie Hoffmann |
Stellvertreterin | Anja Janzen | |
Klasse 3b | Vorsitzende | Judith Wiegelmann |
Stellvertreterin | Ute Brambring | |
Klasse 4a | Vorsitzende | Bettina Noormann |
Stellvertreterin | Maximilian Eutin | |
Klasse 4b | Vorsitzende | Martina Albrecht |
Stellvertreterin |
Swetlana Martens |
Schulpflegschaft (vgl. Schulgesetz §72)
Aufgaben des Gremiums:
Auszug aus dem Schulgesetz - Siebter Teil, Schulverfassung, Erster Abschnitt
§ 72 Schulpflegschaft
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Bei den Wahlen in der Schulpflegschaft im Schuljahr 2021/22 wurden Kristina Hammer als 1. Vorsitzende wiedergewählt, ihre Stellvertreterin ist Judith Wiegelmann.
Schulkonferenz (vgl. Schulgesetz §§ 65, 66)
Aufgaben des Gremiums:
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule; sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten; sie trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen und Eltern (aus der Schulpflegschaft).
Diese sind im Schuljahr 2022/23 für die Lehrer: Thorsten Wegener, Stefanie Gerke, Margarete Thüer und Claudia Bork-Thiel.
In der Schulpflegschaft wurden im Schuljahr 2022/23 neben den Schulpflegschaftsvorsitzenden Kristina Hammer und Judith Wiegelmann für die Schulkonferenz Dominik Maskos und Maximilian Eutin gewählt.