Gremien
Klassenpflegschaft (vgl. Schulgesetz §73)
Aufgaben des Gremiums:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit der Eltern und der Lehrer/innen, sowie dem Informations- und Meinungsaustausch, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Jede Schulklasse (1a, 1b, 2a, 2b, 3a ...) hat eine eigene Klassenpflegschaft. Es gibt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in, die in geheimer Wahl (zwei getrennte Wahlgänge) gewählt werden. Es gilt dabei, dass Eltern eine gemeinsame Stimme je Kind haben.
| Klassenpflegschaft im Schuljahr 2025/26 | ||
| Klasse 1a | Vorsitzende | Anke Hillebrand |
| Stellvertreter | Dirk Brambring | |
| Klasse 1b | Vorsitzende | Martina Reichert |
| Stellvertreterin | Ann-Christin Kesper | |
| Klasse 2a | Vorsitzende | Sabrina Günnemann |
| Stellvertreter | Roland Dömer | |
| Klasse 2b | Vorsitzende | Anja Janzen |
| Stellvertreterin | Jana N. Pflüger | |
| Klasse 3a | Vorsitzende | Mareike Vollmer |
| Stellvertreterin | Kirsten Vorderwülbecke | |
| Klasse 3b | Vorsitzende | Ina Gockel-Menn |
| Stellvertreterin | Meike Dartmann | |
| Klasse 4a | Vorsitzende | Katja Körner |
| Stellvertreterin | Dorothee Hees | |
| Klasse 4b | Vorsitzende | Isabell Kaiser |
| Stellvertreterin | Monika Guntermann-Trippen | |
Schulpflegschaft (vgl. Schulgesetz §72)
Aufgaben des Gremiums:
Auszug aus dem Schulgesetz - Siebter Teil, Schulverfassung, Erster Abschnitt
§ 72 Schulpflegschaft
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.
Bei den Wahlen in der Schulpflegschaft im Schuljahr 2025/26 wurde Dirk Brambring als 1. Vorsitzender gewählt, seine Stellvertreterin ist Martina Reichert.
Schulkonferenz (vgl. Schulgesetz §§ 65, 66)
Aufgaben des Gremiums:
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule; sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten; sie trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter (Vorsitz) sowie die gewählten Vertreter der Lehrer/innen und Eltern (aus der Schulpflegschaft).
Diese sind im Schuljahr 2025/26 für die Lehrerinnen und Lehrer: Claudia Bork-Thiel, Nicole Wolf, Thorsten Wegener.
In der Schulpflegschaft wurden im Schuljahr 2025/26 neben den Schulpflegschaftsvorsitzenden Dirk Brambring und Martina Reichert für die Schulkonferenz Anja Janzen gewählt.
Dem Dringlichkeitsausschuss gehören Dirk Brambring und Claudia Bork-Thiel an.