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Hausaufgabenerlass NRW

 

 

Das Schulministerium NRW hat in seinem Hausaufgabenerlass grundsätzliche Regelungen getroffen (vgl. BASS 12 – 63 Nr. 3):

 

4.3 Hausaufgaben an Schulen ohne gebundenen Ganztag
Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden sowie an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen.


4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
-
In der Primarstufe
für die Klassen 1 und 2
in 30 Minuten,
für die Klassen 3 und 4
in 45 Minuten,

-
in der Sekundarstufe I
für die Klassen 5 bis 7
in 60 Minuten,
für die Klassen 8 bis 10
in 75 Minuten.


4.5 Überprüfung, Benotung und Anerkennung von Hausaufgaben
Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.
 

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