Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Einschulung

 

Nach dem Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum Stichtag 30.09. das sechste Lebensjahr erreicht haben. Die Eltern dieser Kinder erhalten eine schriftliche Benachrichtigung:

 

§ 35 Beginn der Schulpflicht

 

(1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres.

(2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

(3) Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

 

 

Schuleingangsuntersuchung

 

Vor der Einschulung Ihres Kindes findet eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese wird vom Schularzt in Meschede durchgeführt.

Einen Termin erhalten Sie vom Gesundheitsamt. Für Kinder die vorzeitig eingeschult werden sollen (s.u.), muss ein Termin beantragt werden.

 

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin das gelbe Untersuchungsheft und den Impfausweis Ihres Kindes mit.

Der Schularzt überprüft bei der Untersuchung verschiedenen körperliche und kognitive Grundvoraussetzungen, die Kinder im entsprechenden Entwicklungsalter besitzen sollten. Dazu gehören u.a. der somatische Entwicklungsstand, das Sehen, das Hören, die Körperkoordination, die Wahrnehmung und die verbale Kommunikationsfähigkeit.

 

Der Schularzt gibt der Schule eine Rückmeldung über die Untersuchungsergebnisse und die damit verbundene Einschätzung der Schulfähigkeit. Insbesondere bei festgestellten Defiziten dient die Untersuchung dazu, bereis frühzeitig vor der Einschulung den Eltern Hinweise auf entsprechende Fördermaßnahmen, beispielsweise Ergotherapie oder Logopädie, zu geben.

 

 

vorzeitige Einschulung

 

Alle Kinder, die nach dem 30.09. geboren sind und das 5. Lebensjahr noch in demselben Jahr erreichen, können auf Antrag eingeschult werden. Bitte melden Sie sich telefonisch im Sekretariat der Schule unter der Telefonnummer 02962 979040 und vereinbaren einen individuellen Termin. Beachten Sie bitte die Geschäftszeiten des Sekretariats.

 

 

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:

 

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis des Erziehungsberechtigten
  • Meldebescheinigung für das Kind, wenn die aktuelle Anschrift im Ausweis des Erziehungsberechtigten nicht vermerkt ist

 

Bitte bringen Sie ihr Kind zur Anmeldung mit. Ohne einen persönlichen Eindruck, der uns wichtig ist, können wir den Antrag nicht annehmen.

 

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung mit Unterstützung des schulärztlichen Dienstes.

 

 

 

 

 

Aktuelles
 
 
 
Termine
 
 
 
Schnell gefunden