Krankmeldungen und Abwesenheiten
Abmeldung bei Krankheit und Abwesenheit
Bitte informieren Sie uns bei Erkrankung oder Abwesenheit vom Unterricht Ihres Kindes bis 7.55 Uhr, damit wir zu Unterrichtsbeginn wissen, dass Ihr Kind zu Hause betreut wird. Geben Sie bei Ihren Mitteilungen immer den Vor- und Nachnamen und die Klasse des Kindes an!
Sie haben folgende Möglichkeiten:
telefonisch: 02962 979040 (Anrufbeantworter)
über E-Mail:
Grundsätzlich benötigen wir darüber hinaus keine schriftliche Entschuldigung, ein Attest ist nur in seltenen Ausnahmefällen notwendig (z.B. Läuse, siehe unten).
Ansteckende Krankheiten/Läuse
Bei Erkrankungen mit einem Magen-Darm-Virus gilt laut Robert-Koch-Institut ein zweitägiges Besuchsverbot nach Abklingen der Symptome .
Bei Kopflausbefall bitten wir um ein ärztliches Attest über die Läusefreiheit. Dies dient auch zu Ihrer Sicherheit, wenn Sie Ihr Kind nach erfolgter Behandlung einem Arzt vorstellen und dieser Ihnen Gewissheit über den Behandlungserfolg gibt.
Bei den übrigen meldepflichtigen Erkrankungen ist eine Wiederaufnahme des Schulbesuchs grundsätzlich nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, das bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.