krank

 

 

 

 

 

Krankmeldungen und Abwesenheiten

Abmeldung bei Krankheit und Abwesenheit

 

Bitte informieren Sie uns bei Erkrankung oder Abwesenheit vom Unterricht Ihres Kindes bis 7.55 Uhr, damit wir zu Unterrichtsbeginn wissen, dass Ihr Kind zu Hause betreut wird. Geben Sie bei Ihren Mitteilungen immer den Vor- und Nachnamen und die Klasse des Kindes an!

 

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

  • telefonisch: 02962 979040 (Anrufbeantworter)

  • über E-Mail:

 

 

Grundsätzlich benötigen wir darüber hinaus keine schriftliche Entschuldigung, ein Attest ist nur in seltenen Ausnahmefällen notwendig (z.B. Läuse, siehe unten).  

 

 

 

Ansteckende Krankheiten/Läuse

 

Bei Erkrankungen mit einem Magen-Darm-Virus gilt laut Robert-Koch-Institut ein zweitägiges Besuchsverbot nach Abklingen der Symptome

 

Bei Kopflausbefall bitten wir um ein ärztliches Attest über die Läusefreiheit. Dies dient auch zu Ihrer Sicherheit, wenn Sie Ihr Kind nach erfolgter Behandlung einem Arzt vorstellen und dieser Ihnen Gewissheit über den Behandlungserfolg gibt. 

Bei den übrigen meldepflichtigen Erkrankungen ist eine Wiederaufnahme des Schulbesuchs grundsätzlich nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, das bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. 

 

Solange ein Kind unter einem ausgeprägten Befall mit Dellwarzen leiden, soll es nicht am Schwimmunterricht teilnehmen.

Bei geringem Befall oder während der Ausheilungsphase kann eine Teilnahme am Schwimmunterricht nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt eventuell wieder möglich sein.

Die Teilnahme am regulären Sportunterricht ist in der Regel möglich. Wichtig ist dabei, dass die betroffenen Hautstellen – wenn machbar – durch Kleidung bedeckt werden (z. B. durch langärmlige Shirts oder lange Sporthosen), um eine Ansteckung anderer Kinder möglichst zu vermeiden.

 

 

 

Aktuelles
 
 
 
Termine
 
 
 
Schnell gefunden