Unser Grundschul-ABC

Informationen rund um die Schule für 

Eltern und Erziehungsberechtigte

Abmeldung bei Krankheit

 

Bitte informieren Sie uns bei Erkrankung Ihres Kindes bis 7.55 Uhr, damit wir zu Unterrichtsbeginn wissen, dass Ihr Kind zu Hause betreut wird. Geben Sie bei Ihren Mitteilungen immer den Vor- und Nachnamen und die Klasse des Kindes an!

 

Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

  • telefonisch: 02962 979040 (Anrufbeantworter)

  • über E-Mail:

 

 

 

Grundsätzlich benötigen wir darüber hinaus keine schriftliche Entschuldigung, ein Attest ist nur in seltenen Ausnahmefällen notwendig (z.B. Läuse, siehe unten).  

 

 

 

 

 

Ansteckende Krankheiten/Läuse/Masernschutzgesetz

 

Bei Erkrankungen mit einem Magen-Darm-Virus gilt laut Robert-Koch-Institut ein zweitägiges Besuchsverbot nach Abklingen der Symptome 

 

Bei Kopflausbefall bitten wir um ein ärztliches Attest über die Läusefreiheit. Dies dient auch zu Ihrer Sicherheit, wenn Sie Ihr Kind nach erfolgter Behandlung einem Arzt vorstellen und dieser Ihnen Gewissheit über den Behandlungserfolg gibt. 

Bei den übrigen meldepflichtigen Erkrankungen ist eine Wiederaufnahme des Schulbesuchs grundsätzlich nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig, das bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. 

 

Bei Krankheiten, für die es einen Impfschutz gibt (z.B. Windpocken), spricht das Gesundheitsamt für nicht geimpfte Kinder der betroffenen Klasse in der Regel ein Besuchsverbot aus, welches für die Dauer der Inkubationszeit („ist ansteckend“) gesetzt wird. 

 

Beim Vorliegen einer der nachfolgend genannten Krankheiten sind Sie nach Infektionsschutzgesetz gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 verpflichtet, die Schule unter Angabe der medizinischen Diagnose unverzüglich zu benachrichtigen:

Kopflausbefall, Masern, Mumps, Windpocken, Scharlach, Röteln, Keuchhusten, bakterielle Ruhr, Hepatitis A oder E, Meningitis, Tuberkulose, Polio, Diphterie, EHEC, Cholera, Typhus, Pest, Krätze (Skabies), ansteckende Borkenflechte

 

Wenn der Impfstatus nicht bereits bei der schulärztlichen Untersuchung festgestellt wurde, müssen Sie uns vor der Einschulung nach dem Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) einen Nachweis über den bestehenden Schutz in einer der folgenden drei Formen vorlegen: 

 

  • Nachweis über einen angemessenen Impfschutz

Dieser erfolgt regelmäßig über eine Impfdokumentation (in der Regel ist das ein Impfausweis oder Impfpass).

 

 

  • Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz

Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.

 

 

  • Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) 

     

          in Bezug auf eine Masern-Impfung. Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist. 

 

 

 

 

 

 

Ausflüge

 

Unterrichtsgänge, Ausflüge und Klassenfahrten gehören zum pädagogischen Konzept der Grundschule. Sie ergeben sich oft aus Themen des Sachunterrichts (Besuch sogenannter „Außerschulischer Lernorte“, z.B. Philippstollen). Mehrtägige Klassenfahrten finden in der Regel erst ab dem 3. Schuljahr statt. 

 

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen gilt als Unterricht und ist daher verpflichtend. 

 

 

 

 

Betreuung von 8-13 Uhr

 

In der Zeit von 11.35 Uhr bis 13.00 Uhr werden angemeldete Kinder nach der Schule zuverlässig betreut. In der Betreuung arbeiten erfahrene Erzieherinnen mit ihrer Ansprechpartnerin Birgit Pauli.

Die Kinder sind in der Betreuung mit Basteln, Spielen, Kochen und Backen beschäftigt. Es gibt keine allgemeine Hausaufgabenzeit wie in der OGS. 

 

Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Klassenstufe, in der sich das Kind befindet:

Kinder im 1. und 2. Schuljahr zahlen 40 €, 

im 3. und 4. Schuljahr sind es 28 € (bedingt durch die höhere Stundenzahl im Stundenplan). Die Betreuung findet auch bei ganztägigen Lehrerfortbildungen statt. 

Geschwisterkinder zahlen jeweils einen 50%igen Anteil. 

 

 

 

 

 

Beurlaubungen

 

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer können bei wichtigen Gründen Schülerinnen und Schüler auf Antrag bis zu drei Tage vom Unterrichtsbesuch befreien. Bei längerfristigen Beurlaubungsanträgen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. 

Eine Beurlaubung von schulpflichtigen Kindern unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist nur in dringenden, begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese Anträge müssen schriftlich erfolgen und die vorgetragenen Gründe nachweisbar belegt werden. 

 

 

 

 

 

 

Bücherei

 

Wir haben eine gut ausgestattete Schulbücherei. Die Kinder können dort an festgelegten Tagen in der Zeit der großen Pause Bücher anschauen, anlesen und ausleihen. Jedes Kind bekommt gegen Ende der Klasse 1 einen eigenen Leseausweis mit einem Barcode, so dass mit unserem Laserscanner jeglicher Leihverkehr von Büchern erfasst werden kann. Wir informieren Ihr Kind immer rechtzeitig über die Rückgabetermine.  

 

 

 

 

 

Druckschrift 

 

Ihr Kind lernt das Lesen und Schreiben mit Druckbuchstaben. Im zweiten Schuljahr lernen die Kinder dann mit der Vereinfachten Ausgangsschrift eine verbundene Handschrift. 

 

 

 

 

Erziehung und Sprechzeiten

 

Wir wollen die Kinder zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Menschen erziehen. Das gelingt uns am besten, wenn wir in der Schule in Übereinstimmung mit dem Elternhaus auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit diese Ziele gemeinsam verfolgen. 

 

 

Jedes Schuljahr bieten Ihnen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer Sprechzeiten an den Elternsprechtagen an. Dort bekommen Sie Informationen zur Entwicklung und zum Leistungsstand Ihres Kindes. Natürlich können Sie bei wichtigen Anliegen jederzeit um einen Gesprächstermin bei den Lehrpersonen bitten bzw. werden Sie von den Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf kontaktiert. 

 

 

 


 

Förderverein 

 

In Zeiten knapper Geldmittel bei den Städten sind Fördervereine immer wichtiger geworden. Unser Förderverein besteht seit 1992. Er ist gemeinnützig und vom Finanzamt anerkannt. 

Ein Eintritt Ihrerseits ist für uns sehr wünschenswert. Die Mitgliedschaft ist selbstverständlich freiwillig. 

Der Mindestbeitrag beträgt nur 10,00 € im Jahr, das sind 40,00 € in der ganzen Grundschulzeit

Durch den Förderverein ist es der Schule möglich, Dinge anzuschaffen, für die bei der Stadt keine finanziellen Mittel vorgesehen sind, wie z.B. Pausenspielzeug, Bücher zur Leseförderung, Zuschüsse zu Theatervorführungen oder das Popcorn beim Schul-Kino u.v.m.

 

Beitrittserklärungen erhalten Sie am ersten Klassenpflegschaftsabend, im Sekretariat und auf unserer Homepage unter der Rubrik Förderverein

 

 

 

 

 

Fundsachen

 

Liegengebliebene Kleidungsstücke werden gesammelt und an der Garderobe in der ersten Etage aufgehangen. Bitte lassen Sie Ihr Kind bei vermissten Dingen dort nachsehen. Kleinere Fundstücke wie Schmuck, Uhren oder Schlüssel bewahren wir in unserem Sekretariat auf. 

 

 

 

 

 

Gemeinsames Lernen 

 

Als Schule des Gemeinsamen Lernens werden bei uns auch Kinder mit Verhaltens- und Lernauffälligkeiten gefördert. Zusammen mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer arbeitet unsere Förderschullehrerin Claudia Bork-Thiel im Unterricht mit. 

 

Unsere Sozialpädagogin Kirsten Romberg wirkt im Bereich des Gemeinsamen Lernens in den 3. und 4. Klassenstufen mit und bietet auch eine regelmäßige Kindersprechstunde für alle unsere Schülerinnen und Schüler an. 

 

In den Klassen 1 und 2 unterstützt unsere Sozialpädagogische Fachkraft Nicole Könnecke die Kinder im Unterricht. 

 

 

 

 

 

Handy und Smartwatch

 

Die Kinder dürfen ihr Handy und/oder Smartwatch ausgeschaltet im Tornister mit sich führen. Eine aktive Nutzung ist nach Schulkonferenzbeschluss aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Erst nach Schulschluss (bzw. dem Ende der Betreuung) und nach Verlassen des Schulgeländes ist eine Nutzung gestattet. 

 

 

 

 

 

Hausaufgaben

 

Die Ausbildungsordnung der Grundschule (AO-GS) schreibt vorgesehene Zeiten für Hausaufgaben vor: 

 

1. und 2. Schuljahr bis zu 30 min, 3. und 4. Schuljahr bis zu 45 min

 

Diese Angaben sind nur Durchschnittswerte. Nicht jedes Kind arbeitet gleich zügig, das eine schneller, das andere benötigt mehr Zeit. Neben den Hausaufgaben muss ein Kind am Nachmittag auf jeden Fall auch Zeit zum Spielen haben.

Achten Sie bitte auf selbstständiges Anfertigen der Hausaufgaben. Elternnähe ist dabei sinnvoll, falls das Kind etwas nachfragen möchte.

Sollten Sie Schwierigkeiten Ihres Kindes bei den Hausaufgaben erkennen, wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte, damit Sie zusammen mit Ihnen eine Lösung des Problems finden können. Nicht vollständige Hausaufgaben sind nicht schlimm, sie geben uns Hinweise darauf, wo Ihr Kind eventuell noch Unterstützung benötigt. 

 

 

 

 

 Lernplattform

 

Die Lernplattform IServ dient an unserer Schule als Kommunikationsmedium. Die Schule nutzt die E-Mail auch zur Kontaktaufnahme mit den Eltern. Es gehört zu Ihren Aufgaben und Pflichten, das Postfach regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen. IServ ist im Bereich der Schülerinnen und Schüler ein geschlossenes System, nur E-Mails aus dem eigenen Schulnetz können empfangen werden. 

 

In IServ können sowohl Aufgaben und Materialien bereitgestellt als auch die Ergebnisse an die jeweiligen Lehrkräfte versendet werden. Darüber hinaus haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, per Mail oder Videokonferenz mit den Lehrkräften zu kommunizieren, um ggf. Fragen zu klären. Die Schule nutzt bei kurzfristigen Schulschließungen (z.B. Unwetter) diese Möglichkeit. 

 

 

 

 

 

Offene Ganztagsschule (OGS)

 

Die Offene Ganztagsschule ist eine Betreuungseinrichtung, welche die Schulkinder bis zum Nachmittag (16.00 Uhr) betreut. Hierbei handelt es sich aber nicht um Schule im klassischen Sinne, sondern es stehen Spielen, Basteln und Sport auf dem Plan. In der OGS gibt es ein warmes Mittagessen und die Kinder erledigen in der Zeit von 14 bis 15 Uhr (Lernzeit) ihre Hausaufgaben. In der Zeit von 15 bis 16 Uhr finden verschiedene Aktionsgemeinschaften statt. 

 

Die OGS ist kostenpflichtig und der Beitrag wird einkommensabhängig (ähnlich dem Kindergartenbeitrag) erhoben. Träger ist das Sozialwerk für Bildung und Jugend, welches sich um Finanzierung, Personalangelegenheiten und die Verträge mit den Eltern kümmert.

 

Ihre Ansprechpartnerin in der OGS ist Frau Irina Grauer. 

 

 

 

 

 

 

Olsberger Lei(s)tungswasser

 

In unserer Schule bieten wir den Kindern kostenfrei das gesunde Olsberger Lei(s)tungswasser an, welches sich die Schülerinnen und Schüler an unserem Trinkwasserspender auffüllen können. Wir bieten: gekühlt mit Kohlensäure versetzt (laut), ungekühlt (leise) und gekühlt (winterstill). Bitte geben Sie Ihrem Kind eine wiederverwendbare Trinkflasche mit großer Einfüllöffnung mit (Glas, Alu etc.), die auf jeden Fall fest verschlossen werden kann. Diese sollte am Morgen bereits gefüllt sein! 

Wir folgen dem Prinzip Trinken im Unterricht, denn Kinder, die ausreichend mit Flüssigkeit versorgt sind, lernen leichter und können sich besser konzentrieren. Für einen ausgeglichenen Wasserhaushalt spielt vor allem das regelmäßige Trinken eine große Rolle.

 

 

 

 

 

 

Pünktlichkeit

 

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind morgens pünktlich zur Schule kommt. Die Kinder stellen sich zum Schulgong um 8.00 Uhr auf dem Schulhof auf und gehen klassenweise ins Gebäude. So ist gewährleistet, dass der Unterricht um 8.05 Uhr beginnen kann. 

 

 

 

 

 

 

Religion an unserer Schule

 

Im 1. und 2. Schuljahr wird der Religionsunterricht ökumenisch gestaltet, erst im 3. und 4. Schuljahr erhalten die Kinder dann konfessionsgebundenen Unterricht. Evangelischer Religionsunterricht wird für eine Gruppengröße von mindestens 12 Kindern eingerichtet, was eigentlich immer der Fall ist.

 

In regelmäßigen Abständen finden Gottesdienste statt, an denen die Kinder der Klassen 2, 3 und 4 (bei besonderen Anlässen auch die Klassen 1) teilnehmen. Diese sind meist ökumenisch gehalten. Wir besuchen entweder die katholische oder die evangelische Kirche. 

 

 

 

 

 

 

Schulbücher

 

Die Schulbücher werden von der Schule angeschafft. Sie als Eltern bezahlen den beschlossenen Lernmittelfreibetrag von 20 Euro pro Schuljahr. In der ersten Klasse handelt es sich überwiegend um Verbrauchsmaterial, welches beschrieben werden darf und am Ende des Schuljahres in den Händen der Kinder verbleibt. Es gibt zusätzlich Bücher, die nur verliehen werden (z.B. das Lesebuch) und am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden müssen. 

Wir bitten darum, die Schulbücher sorgsam zu behandeln und die Bücher auf jeden Fall mit einem Umschlag zu versehen. Verlorene, stark verschmutzte oder beschädigte Leihbücher müssen von den Eltern ersetzt werden. 

 

 

 

 

 

 

Schulmitwirkung

 

Wie die Schulmitwirkung funktioniert, wird bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung genauer erläutert. Hier sind die wichtigsten Gremien aufgeführt:

 

Lehrerkonferenz - zuständig für die Bildungsarbeit, Einhalten von Richtlinien und Lehrplänen, Lehrerrat, Teilnehmer an der Schulkonferenz

 

Klassenpflegschaft 

alle Erziehungsberechtigten einer Klasse (eines Jahrgangs) – Informationen seitens der Klassenlehrer, Beratung über klasseninterne Projekte (Ausflüge, etc.)

 

Schulpflegschaft – alle gewählten Vorsitzenden und Stellvertreter aus der Klassenpflegschaft, Vorsitz hat die/der Schulpflegschaftsvorsitzende 

 

Schulkonferenz – oberstes Beschlussorgan – Lehrpersonen und Eltern im gleichen Verhältnis, Teilnahme von Schülerinnen und Schülern erst in der Sekundarstufe

 

 

 

 

 

Sportunterricht

 

Der Sportunterricht findet überwiegend in der Sporthalle des Aqua statt. Die Kinder benötigen dafür Sportkleidung und Hallenschuhe. Jeglicher Schmuck (Uhren, Ketten, Ohrringe, etc.) muss aus Sicherheitsgründen vor dem Unterricht von den Kindern selbstständig abgelegt werden (am besten an Sporttagen Schmuck zu Hause lassen!). 

 

Ab dem 3. Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Schwimmunterricht, der im Aqua Olsberg durchgeführt wird. 

Bitte lassen Sie Ihr Kind bereits jetzt einen Schwimmkurs besuchen, denn Vorerfahrungen helfen Ihre Kinder zu sicheren Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen.   

 

 

 

 

 

Stundenplan

 

1. Schuljahr

21 - 22 Stunden 

 

2. Schuljahr

22 - 23 Stunden 

zusätzlich evtl. Arbeitsgemeinschaften

 

 

3. Schuljahr         

25 - 26 Stunden 

zusätzlich eine Stunde „Pastoraler Unterricht“ für die Kommunionkinder, der von einer Vertretung der kath. Kirche durchgeführt wird, evtl. Arbeitsgemeinschaften

 

4. Schuljahr

26 - 27 Stunden 

zusätzlich evtl. Arbeitsgemeinschaften

 

 

Wir sind eine „verlässliche Grundschule“, d.h. in unserer Schule gibt es selten Stundenausfall, die Mindeststundenzahl von vier Unterrichtsstunden wird auf jeden Fall erreicht. Bei Unterrichtsausfall werden Sie vorher informiert. 

 

 

Übersicht der Stunden- und Pausenzeiten an einem Unterrichtstag:

1. Stunde

8.05 - 8.50 Uhr

2. Stunde

8.50 - 9.35 Uhr

große Pause 

(inkl. Frühstück)

30 Minuten 

9.35 - 10.05 Uhr

3. Stunde

10.05 - 10.50 Uhr

4. Stunde

10.50 - 11.35 Uhr

kleine Pause

10 Minuten

11.35 - 11.45 Uhr

5. Stunde

11.45 - 12.30 Uhr

6. Stunde

12.30 - 13.10 Uhr

 

 

 

 

 

Zeugnisse

 

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 erhalten zum Ende des Schuljahres ein kompetenzorientiertes Zeugnis ohne Noten, in dem sie anhand eines Ankreuz-Rasters zum Arbeits- und Sozialverhalten und zu der Lernentwicklung in den Unterrichtsfächern den Stand Ihres Kindes erkennen können. In den Klassen 3 und 4 bekommen die Kinder auch zum Halbjahr ein Zeugnis, welches zusätzlich Noten enthält. 

 

 

 

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